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Eigene Anlage zum Recycling von Röntgen­bildern

Zertifizierte Verwertung von Röntgen­bildern

Auf dem Firmengelände von Schmidt + Kampshoff im nordrhein-westfälischen Rhede verfügen wir über eine zertifizierte Entsorgungs­anlage. Wir sortieren selbst und übernehmen die fach­gerechte Vernichtung nach DIN SPEC 66399-3 und ISO/IEC 21964. Dabei gewinnen wir wertvolle Rohstoffe zurück.

Röntgen­filmentsorgung anfragen

Alle Arten von Röntgen­filmen

Wir recyceln alle Arten von Filmen: Analoge und digitale Röntgen­filme, z. B. Computer­tomo­graphie-Filme (CT-Filme), Mammo­graphie­filme, Magnet­resonanz­tomo­graphie-Filme (MRT-Filme), Folienfilme, Duplikat- / Kopierfilme, Fluoroscopiefilme, Microfilme, Monitorfilme, Zahn­röntgen­filme und Industriefilme. Auch zu Entsorgungs­lösungen aller anderen Arten von Filmen beraten wir Sie gern.

Abholung oder Selbst­anlieferung

Sie können Ihre Röntgen­filme inklusive dazu­gehöriger Patienten­akten und Daten­träger direkt bei Schmidt + Kampshoff anliefern oder abholen lassen. Wir verwerten Ihre Röntgen­filme daten­schutz­konform und führen wertvolle Ressourcen in den Wirtschaftskreislauf zurück. Als zertifizierter Entsorgungs­fachbetrieb dokumentieren wir für Sie den gesamten Verwertungsprozess lückenlos.

Rundum geschlossener Recycling­prozess

Als zertifizierter Entsorgungs­fachbetrieb recycelt Schmidt + Kampshoff Ihre Röntgen­filme in einem rundum geschlossenen Prozess: Von der Abholung über den Transport bis hin zur Verwertung halten wir uns strikt an die Vorgaben von Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) und Bundes­daten­schutz­gesetz (BDSG neu).

Abholen
Transport
Silbergewinnung
Dokumentation
Sortieren
Trocknen
Shreddern
Waschen
Trennen

Röntgen­filme abholen

Wir holen Röntgen­filme und dazu­gehörige Patienten­akten mit abschließbaren Daten­sicherheits­behältern (DSB) bei Ihnen ab. Oder Sie erhalten unsere DSB vorab und sortierten selbst aus.

Überwachter Transport

Garantierte Sicherheit Ihrer Daten durch eigene Fahrer, GPS-überwachte Flotte, abschließbare Daten­sicherheits­behälter (DSB) und auf die Geheim­haltung verpflichtete Mitarbeiter.

Filmmaterial sortieren

Festangestellte Mitarbeiter sortieren die Röntgen­filme nach Art und Qualität. Für das Filmrecycling verwenden wir nur einwandfreie Altfilme. Papierumschläge werden dem Recycling separat zugeführt.

Röntgen­filme shreddern

Die Altfilme shreddern unsere zwei Schneidmühlen. Dadurch werden sensible Informationen vernichtet und die Materialien für den weiteren Filmrecyclingablauf vorbereitet.

Röntgen­filme waschen

In einem Waschgang werden die Kunststoffbestandteile der geshredderten Filmstücke von ihren silber­haltigen Beschichtungen getrennt.

PET und Silber­schlamm trennen

Nach dem Waschen werden PET und Silber­schlamm getrennt und separat behandelt. Die 100% sauberen PET-Flakes stehen dann für die Produktion neuer Produkte zur Verfügung.

Silber­schlamm trocknen

Dem Silber­schlamm wird überschüssiges Wasser entzogen, das mit Hilfe eines hochmodernen Abscheidungs­systems und der Reinigung durch Aktivkohlefilter aufbereitet wird.

Weiter­verar­beitung zu reinem Silber

Die Gewinnung des wertvollen Edelmetalls aus dem Silber­schlamm übernehmen spezialisierte Partner. Am Ende steht reines Silber, das für vielfältige Zwecke verwendet werden kann.

Dokumentation und Vernichtungs­protokoll

Die lückenlose Dokumentation mit Abhol­beleg und auf Wunsch auch Vernichtungs­protokoll über den Entsorgungs­prozess nach DIN SPEC 66399-3 und ISO/IEC 21964 ist für uns obligatorisch.

Garantierte Sicherheit durch höchste Standards

  • Zertifizierter Entsorgungs­fachbetrieb gemäß KrWG
  • Datenschutz-Zertifikat nach DIN SPEC 66399-3 / ISO/IEC 21964 (Schutzklasse 1 bis 3-, Sicherheits­stufen P7, F7, P4)
  • DSGVO-konform im gesamten Recycling­prozess
  • Verpflichtung auf Ver­trau­lich­keit und Geheim­haltung gemäß § 203 StGB
  • Unternehmenseigene Verwertungs­anlage, genehmigt nach Bundes­immissions­schutz­gesetz (BimSchG)
  • Rechtlich geprüfter Vertrag zur Auftrags­verarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
  • Lückenlose Dokumentation mit Abhol­beleg und Vernichtungs­protokoll über den Recycling­prozess nach DIN SPEC 66399-3 und ISO/IEC 21964
  • Video­über­wachung, Zutritts­kontrollen und Alarmanlagen
  • Abholung mit abschließbaren Daten­sicherheits­behältern (DSB) und Spezial­fahr­zeugen (GPS-überwacht)
  • Einhaltung aller Auflagen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)

3000 t

Fast 3000 Tonnen Röntgen­filme recyceln wir jährlich in unserer eigenen Anlage.

7

Analoge Röntgen­filme und Microfilme behandeln wir gemäß der höchstmöglichen Sicherheits­stufe 7.

100 %

Durch fach­gerechtes Recycling erreichen wir eine Wieder­verwertungs­quote von nahezu 100 Prozent.

Vergütung nach Menge und Qualität

Als eines der europaweit größten Recyclingunternehmen für Röntgen­filme gewinnt Schmidt + Kampshoff bereits seit über 30 Jahren Silber und Kunststoff für Kunden aus Medizin, Wirtschaft und Industrie zurück. Für die Verwertung der Röntgen­bilder bieten wir eine transparente und faire Vergütung nach Menge. Auf Wunsch rechnen wir erst nach Verarbeitung des ausgebrachten Silbers ab.

Entsorgungspflicht auch für fehlerhafte und zerstörte Röntgen­bilder

Fehlaufnahmen beim Röntgen müssen zwar nicht aufbewahrt, aber erfasst werden. Das geht aus Absatz 4.3.6.1 der „Richtlinie zu Arbeits­anweisungen und Aufzeichnungs­pflichten nach den §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgen­verordnung und Bekanntmachung zum Röntgenpass“ hervor.

Die anschließende ordnungs­gemäße Verwertung gilt für die fehlerhaften Röntgen­bilder genauso wie für Röntgenaufnahmen, die an die gesetzliche Auf­be­wahrungs­frist gebunden sind. Hierzu sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, wozu alle Arten von Röntgen­filmen zählen, gemäß § 7 des Kreislauf­wirtschafts­gesetzes (KrWG) verpflichtet. Auch Test- und Kontrollaufnahmen, unbrauchbar gewordene Röntgen­bilder (z. B. durch Überlagerung) sowie zerstörte Röntgen­bilder (z. B. durch Wasserschäden) müssen daher an einen spezialisierten Entsorgungs­fachbetrieb übergeben werden.

Die Entsorgungspflicht für Fehlaufnahmen oder durch Umwelteinflüsse zerstörte Röntgen­filme ist vielen Ärzten nicht bewusst. Die fach­gerechte Verwertung dieser Filme ist jedoch nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch aus zweierlei Gründen unerlässlich.

Erstens enthalten auch diese Röntgen­bilder in der Regel vertrauliche, personen­bezogene Daten, die wir gemäß Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) sicher und unwiederbringlich vernichten müssen

Zweitens werden bei der Röntgen­filmentsorgung im Sinne des Kreislauf­wirtschafts­gesetzes wertvolle Rohstoffe wie Silber und recyclingfähiger Kunststoff zurückgewonnen, die dem industriellen Kreislauf erhalten bleiben. Bei der Waschung der Filme in unserer eigenen, nach DIN SPEC 66399-3 zertifizierten Anlage in Rhede erreichen wir eine Wiederverwertungsquote von nahezu 100 Prozent.